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Klare Regelungen zur Bildung der Rettungsgasse
Abteilung 6 "Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement" des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration informiert:

Mit dem Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der StVO zum 14.12.2016 ist nun eindeutig klargestellt, wann und wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. Fahrzeugführer müssen demnach eine Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stillstand des Verkehrs bilden. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.

Der Gesetzestext des Paraphen 11 Absatz 2 lautet:

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gassebilden.“

Einsatzkräfte können sich über diese Klarstellung freuen, da sie den Einsatz erleichtert. Sie sollten aber auch als Privatpersonen Vorbild sein und diese Regelung beachten!!!
(Quelle: LFS-BW)
 
Informationsfilm zur Rettungsgasse (YouTube):hier...(Rettungsgasse rettet Leben)
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung: hier...
 
Das Bilden einer Rettungsgasse lässt sich ganz einfach handhaben. Legt man in Gedanken die Finger (einschließlich dem Daumen) auf die vorhndenen Richtungsfahrbahn, entsteht zwischen dem Daumen und Zeigefinger der Bereich für die Rettungsgasse!!! Diese muss bei Stau und stockendem Verkehr frei gelassen werden!!!